Das Glühbirnenverbot 1
Die EU hat im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG2 - auch Energy-using Products (EuP)2 genannt - beschlossen, daß energieineffiziente Leuchtmittel (betrifft Glühbirnen und fast alle Halogenlampen) schrittweise bis zum Jahr 2016 nicht mehr produziert und in den Großhandel gebracht werden dürfen.
Der Einzelhandel darf seinen Vorrat, soweit noch vorhanden verkaufen
Der genaue Zeitplan sieht folgende Phasen vor:
Ab September 2009 gilt für alle klaren Glühbirnen mit mehr als 100 Watt und alle matten Glühlampen unterhalb der Energieklasse A sowie sämtliche ineffiziente Glühbirnen der Energieklassen F und G das Verkaufsverbot. Vom Verkaufsverbot ausgenommen sind lediglich Glühbirnen mit Sonderformat (z.B. Glühbirnen in Backöfen oder Autos).
2010 betrifft das Verkaufsverbot Glühlampen mit mehr als 75 Watt
2011 werden Glühlampen ab 60 Watt aus dem Handel
verschwinden.
Ab 2012 dürfen Glühlampen nur noch mit der Mindestenergieklasse
C verkauft werden.
2016 plant die EU-Kommission ein generelles Glühbirnenverbot
für alle Glühlampen unterhalb der Energieklasse B (mit
Ausnahmen für einige Halogenlampen mit Effizienzklasse C).

Die Ökodesign-Richtlinie 3a umfasst nicht nur die Hauhaltsbeleuchtung 3b, sondern auch die Büro, Industrie und Straßenbeleuchtung 3c
Verbote in anderen Ländern
Weiters existieren "Glühlampenverbote" in Australien, Kuba und der Schweiz 1
Neuseeland hebt Glühbirnenverbot auf 4
Das Europäische Zentrum für Umweltmedizin (EZU) hat auf seiner Webseite im Juni 2009 folgende Information veröffentlicht.
"Nach dem Verbot der Glühbirne in Neuseeland vom Februar 2007 wurde dieses Verbot am 16.12.2008 wieder aufgehoben.
Gerry Brownlee, Ministers für Energie und Ressourcen: „Diese Regierung hat ernsthafte Bedenken, den Leuten per Dekret den Wechsel zu den energieeffizienten Lampen vorzuschreiben.“
Hintergrund hierfür sind die weltweit geäußerten Sorgen bezüglich des in den „Energiesparlampen“ enthaltenen giftigen Quecksilbers und die hohen Energiekosten ihrer Herstellung."
In Neuseeland sollten Glühlampen geringer Energieeffizienz ab Oktober 2009 verboten werden. Diese Pläne wurden inzwischen wieder aufgegeben und sollen durch effizientere Einsparmöglichkeiten ersetzt werden.
Die Regierung von Neuseeland hat auf Grund einer Kampagne der Nationalen, die als eines Ihrer Wahlziele die Aufhebung des Glühbirnenverbots propagiert haben, das Glühbirnenverbot rückgängig gemacht. Stattdessen sollen Wärmekraftwerke verboten und Agrotreibstoffe (oft als Biodiesel bezeichnet) forciert werden. 5
Es wurden Bedenken wegen der energieintensiven Herstellung der "energieeffizienten" Lampen, des potientiellen Risikos des gefährlichen Quecksilbers und der Verschmutzung des Radiofrequenzspektrums (Langwellen) geäussert. 6
Zoll 7
"Der Zoll soll in Deutschland nach einem Verkaufsverbot für Glühbirnen die Einfuhr verhindern. Damit soll verhindert werden, dass die stromfressenden Lampen trotz des Verbots in Deutschland weiterverwendet werden. Strafbar ist das Beststellen von Glühlampen allerdings nicht."
In Island dürfen Kompaktleuchtstofflampen nicht mehr als umweltfreundlich bezeichnet werden 8
In Iceland hat die "Icelandic Consumer Ageny" Osram verboten Kompaktleuchtstofflampen als umweltfreundlich zu bezeichnen und zu behaupten eine 11Watt Kompaktleuchtstofflampe entspräche einer 60-Watt Gühbirne.
Laut dem "The Icelandic Dictionary", auf das sich "The Icelandic Consumer Agency" bezieht bedeutet der Begriff „umhverfisvænar“ (environmentally friendly):
„… something that does not pollute or contaminate the nature or biosphere”



