Das Glühbirnenverbot* 1
Im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie 2005/32/EG 2, auch Energy-using Products (EuP)2 genannt, wird die Glühbirne bis zum Jahr 2016 praktisch verboten sein.
Der genaue Zeitplan sieht folgende Phasen vor:
Ab September 2009 gilt für alle klaren Glühbirnen mit mehr als 100 Watt und alle matten Glühlampen unterhalb der Energieklasse A sowie sämtliche ineffiziente Glühbirnen der Energieklassen F und G das Verkaufsverbot. Vom Verkaufsverbot ausgenommen sind lediglich Glühbirnen mit Sonderformat (z.B. Glühbirnen in Backöfen oder Autos).
2010 soll sich das Verkaufsverbot auf Glühlampen mit mehr als 75 Watt erstrecken
2011 sogar auf Glühlampen bis 60 Watt erweitert werden.
Ab 2012 dürfen Glühlampen nur noch mit der Mindestenergieklasse
C verkauft werden.
2016 plant die EU-Kommission ein generelles Glühbirnenverbot
für alle Glühlampen unterhalb der Energieklasse B (mit
Ausnahmen für einige Halogenlampen mit Effizienzklasse C).
* nach meinen Informationen besteht ein Produktions- und Großhandelsverbot.
Der Einzelhandel darf seinen Vorrat, soweit noch vorhanden verkaufen

Die Ökodesign-Richtlinie 3a umfasst nicht nur die Hauhaltsbeleuchtung 3b, sondern auch die Büro, Industrie und Straßenbeleuchtung 3c
Neuseeland
In Neuseeland sollten Glühlampen geringer Energieeffizienz ab Oktober 2009 verboten werden. Diese Pläne wurden inzwischen wieder aufgegeben und sollen durch effizientere Einsparmöglichkeiten ersetzt werden.
Die Regierung von Neuseeland hat auf Grund einer Kampagne der Nationalen, die als eines Ihrer Wahlziele die Aufhebung des Glühbirnenverbots propagiert haben, das Glühbirnenverbot rückgängig gemacht. Stattdessen sollen Wärmekraftwerke verboten und Agrotreibstoffe (oft als Biodiesel bezeichnet) forciert werden. 4
Es wurden Bedenken wegen der energieintensiven Herstellung der "energieeffizienten" Lampen, des potientiellen Risikos des gefährlichen Quecksilbers und der Verschmutzung des Radiofrequenzspektrums (Langwellen) geäussert. 5
Zoll 6
"Der Zoll soll in Deutschland nach einem Verkaufsverbot für Glühbirnen die Einfuhr verhindern. Damit soll verhindert werden, dass die der stromfressenden Lampen trotz des Verbots in Deutschland weiterverwendet werden. Strafbar ist das Beststellen von Glühlampen allerdings nicht."
